Eckdaten
Kennung |
BTAL-FB-25 |
Objektart |
Baugrund für Ein- / Zweifamilienhäuser |
Lage |
69245 Bammental |
Grundstücksfläche |
ca. 517 m² |
Kaufpreis |
285.000,00 € |
Provision für Käufer 1) |
4,76 % inkl. MwSt. |
Bei Leistungserbringung und Beurkundung bis zum 31.12.2020 beläuft sich die Gesamtprovision auf 4,64 %, dank des reduzierten MwSt. Satzes.
Ansprechpartner
Weitere Angaben
Baugenehmigung |
ja |
Energieausweis liegt vor |
Nicht benötigt |
Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht ein schönes Grundstück in Waldrandlage mit Baugenehmigung.
Hanglage mit tollem Blick über Bammental.
Es herrscht bereits eine Baugenehmigung. Diese sieht ein modernes Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung vor (siehe Pläne). Wohnfläche gesamt ca. 240 m².
Lage
Der Fischersberg ist eine sehr gefragte Wohngegend von Bammental.
Sehr ruhige Waldrandlage, ideal um spazieren oder joggen zu gehen.
Bammental ist eine kleine Gemeinde mit rd. 6.500 Einwohnern. Durch den S-Bahn Anschluss und der guten Infrastruktur (Kindergärten, Schulen, 3 Supermärkte, Friseure, Apotheken, Ärzte, etc.) erfreut sich Bammental großer Beliebtheit.
Außerdem bietet Bammental ein großes Freizeitangebot wie Fussball-, Handball-, Tennisverein, Waldschwimmbad, und vieles mehr.
In rund 20 Minuten befindet man sich mit dem Auto oder der S-Bahn in Heidelberg (Hauptbahnhof).
Sonstiges
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die MBO GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
PROVISIONSHINWEIS:
Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma MBO GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma MBO GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
- eines MIETVERTRAGS keine Provision/Maklercourtage an die MBO GmbH zu zahlen.
- eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche Provision/Maklercourtage an die MBO GmbH gegen Rechnung zu zahlen.
HAFTUNG:
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